Schulgremien
Mitgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
Schulmitwirkungsorgane. In jeder Schule gibt es vier wesentliche Gremien, die an der Gestaltung des Bildungs-und Erziehungsauftrages mitwirken:
- die Klassenpflegschaft
- die Schulpflegschaft
- die Lehrerkonferenz
- die Schulkonferenz
Die Klassenpflegschaft – Die Eltern einer Klassengemeinschaft wählen zu Beginn eines Schuljahres je zwei Vertreter/Innen. Die gewählten Vorsitzenden aller Klassen bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Diese wiederum wählt den Schulpflegschaftsvorsitzenden oder die Vorsitzende. Die Schulleitung wird zu den jeweiligen Sitzungen als Gast geladen.
Die Lehrerkonferenz – damit gemeint sind alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule. Ihren Vorsitz nimmt die Schulleitung ein.
Schulkonferenz. In der Schulpflegschaft und in der Lehrerkonferenz werden zu Beginn des Schuljahres gleich viele Vertreter/Innen gewählt, die dann gemeinsam die Schulkonferenz bilden.
Aufgaben dieser Gremien
Aufgaben. Die Klassenpflegschaft wird regelmäßig über Unterrichtsziele informiert. Sie berät zum Beispiel über Art und Umfang der Hausaufgaben, Ausflüge und die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
In der Schulpflegschaft laufen alle Interessen der Klassenpflegschaften zusammen. Ihre besondere Aufgabe liegt in der Beratung der Schulkonferenz, die als höchstes Gremium der Schule alle wichtigen Entscheidungen fällt, so beispielsweise über:
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Einführung neuer Lernmittel
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Verwendung der finanziellen Mittel
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Terminierung der beweglichen Ferientage
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Planung und Ausgestaltung von Schulveranstaltungen jeglicher Art und vieles mehr.